Was ist die Blankoverordnung?
Die gesetzliche Grundlage bildet § 125a SGB V[cite: 6]. Im Gegensatz zur klassischen Regelversorgung trifft hier nicht mehr der Arzt alle Detailentscheidungen. Der Mediziner stellt lediglich die Diagnose und stellt die Indikation für eine Blankoverordnung[cite: 6].
Ab diesem Moment liegt die therapeutische Freiheit vollständig in Ihrer Hand. Sie bestimmen als Experte:
- Wahl der Heilmittel (z.B. KG vs. MT)
- Dauer der einzelnen Therapieeinheit
- Frequenz (Behandlungen pro Woche)
- Gesamtmenge der Leistungen
Das Ampelsystem: Wirtschaftlichkeit im Blick
Um die Ausgaben der Krankenkassen zu steuern, wurde ein dreistufiges Ampelsystem eingeführt, das sich nach dem Zeitkontingent pro Verordnungsfall richtet[cite: 6].
Grüne Phase: 100 % Vergütung
Innerhalb des vereinbarten Zeitkontingents (z.B. 180 Minuten bei bestimmten Diagnosen) erhalten Sie die volle Vergütung für jede erbrachte Leistung[cite: 6]. Hier agieren Sie im optimalen wirtschaftlichen Rahmen.
Gelbe Phase: Toleranzbereich
Überschreiten Sie das Standard-Zeitkontingent geringfügig, treten Sie in die gelbe Phase ein. Die Vergütung bleibt stabil, jedoch dient diese Phase als Warnsignal für die Wirtschaftlichkeitsprüfung[cite: 6].
Rote Phase: Vergütungsabschlag
Bei massiver Zeitüberschreitung greift die "Stopp-Bremse". In der roten Phase wird ein Vergütungsabschlag von 9 % auf alle weiteren Einheiten fällig, um die ökonomische Steuerung zu gewährleisten[cite: 6].
Wichtiger Abrechnungstipp
Neue Abrechnungspositionen
Einmalig pro Verordnungsfall für die initiale Befunderhebung und Therapieplanung.
Vergütung für den erhöhten administrativen Dokumentationsaufwand bei Blankoverordnungen.