§ 125a SGB V Stand: April 2026

Blankoverordnung 2026: Mehr Freiheit, mehr Verantwortung

Die Blankoverordnung transformiert die Heilmittelbranche. Weg von starren ärztlichen Vorgaben, hin zur therapeutischen Autonomie bei Diagnosegruppen wie Schulterläsionen oder psychischen Störungen.

Was ist die Blankoverordnung?

Die gesetzliche Grundlage bildet § 125a SGB V[cite: 6]. Im Gegensatz zur klassischen Regelversorgung trifft hier nicht mehr der Arzt alle Detailentscheidungen. Der Mediziner stellt lediglich die Diagnose und stellt die Indikation für eine Blankoverordnung[cite: 6].

Ab diesem Moment liegt die therapeutische Freiheit vollständig in Ihrer Hand. Sie bestimmen als Experte:

  • Wahl der Heilmittel (z.B. KG vs. MT)
  • Dauer der einzelnen Therapieeinheit
  • Frequenz (Behandlungen pro Woche)
  • Gesamtmenge der Leistungen

Das Ampelsystem: Wirtschaftlichkeit im Blick

Um die Ausgaben der Krankenkassen zu steuern, wurde ein dreistufiges Ampelsystem eingeführt, das sich nach dem Zeitkontingent pro Verordnungsfall richtet[cite: 6].

Grüne Phase: 100 % Vergütung

Innerhalb des vereinbarten Zeitkontingents (z.B. 180 Minuten bei bestimmten Diagnosen) erhalten Sie die volle Vergütung für jede erbrachte Leistung[cite: 6]. Hier agieren Sie im optimalen wirtschaftlichen Rahmen.

Gelbe Phase: Toleranzbereich

Überschreiten Sie das Standard-Zeitkontingent geringfügig, treten Sie in die gelbe Phase ein. Die Vergütung bleibt stabil, jedoch dient diese Phase als Warnsignal für die Wirtschaftlichkeitsprüfung[cite: 6].

Rote Phase: Vergütungsabschlag

Bei massiver Zeitüberschreitung greift die "Stopp-Bremse". In der roten Phase wird ein Vergütungsabschlag von 9 % auf alle weiteren Einheiten fällig, um die ökonomische Steuerung zu gewährleisten[cite: 6].

Wichtiger Abrechnungstipp

Achten Sie darauf, dass alle Preise und Abrechnungspauschalen (z.B. die neue Vorbereitungspauschale) in Ihrer Software in Euro hinterlegt sind. Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihre Software den Ampelstatus in Echtzeit anzeigt, um unvorhergesehene Abschläge zu vermeiden.

Neue Abrechnungspositionen

Diagnostikpauschale

Einmalig pro Verordnungsfall für die initiale Befunderhebung und Therapieplanung.

Mehraufwandspauschale

Vergütung für den erhöhten administrativen Dokumentationsaufwand bei Blankoverordnungen.