Schnellantwort – das Wichtigste auf einen Blick
TI-Anschluss: Wann, was, wie viel?
Pflichtfrist
01.10.2027 (§ 360 Abs. 8 SGB V)
Frist verschoben am
06.11.2025 (Bundestagsbeschluss)
Physio-Pauschale
213,75 €/Monat
Ergo/Logo-Pauschale
205,83 €/Monat
eHBA-Pauschale
7,69–7,99 € / Person / Monat
eVO-Pflicht
ab 01.01.2027
Die Telematikinfrastruktur (TI) ist die gesetzlich vorgeschriebene digitale Datenautobahn des deutschen Gesundheitswesens. Für Heilmittelerbringer bedeutet der TI-Anschluss: sicherer Datenaustausch mit Ärzten und Kassen, Empfang elektronischer Verordnungen und Zugang zu zukünftigen digitalen Versorgungsleistungen.
Der Bundestag hat die ursprünglichen Pflichtfristen im November 2025 auf den 1. Oktober 2027 verschoben. Trotzdem lohnt der frühzeitige Anschluss: Die TI-Förderpauschalen machen den Betrieb für die meisten Praxen nahezu kostenneutral – und wer zu spät anschließt, riskiert Vergütungsabzüge.
1. Was ist die Telematikinfrastruktur?
Die Telematikinfrastruktur ist ein gesichertes, nationales Datennetz für das deutsche Gesundheitswesen, betrieben von der gematik GmbH im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums. Sie verbindet Arztpraxen, Krankenhäuser, Apotheken, Zahnarztpraxen und – seit 2024/2025 – auch Heilmittelpraxen sicher miteinander.
Über die TI laufen verschlüsselte Kommunikation (KIM), der Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA), der Empfang elektronischer Verordnungen (eVO) sowie zukünftige digitale Gesundheitsservices. Die TI ist das Rückgrat der digitalen Gesundheitsversorgung in Deutschland.
Warum Heilmittelpraxen die TI brauchen
2. TI-Pflicht & Fristen 2026/2027
Der Bundestag hat am 6. November 2025 per Gesetz (§ 360 Abs. 8 SGB V) die TI-Anbindungspflicht für alle Heilmittelerbringer auf den 1. Oktober 2027 verschoben. Die ursprünglichen Termine (Ergotherapie 01.01.2026, Physio/Logo 01.07.2026) sind damit hinfällig.
Ursprüngliche Frist Ergotherapie
Durch Bundestagsbeschluss 06.11.2025 aufgehoben
Ursprüngliche Frist Physiotherapie & Logopädie
Durch Bundestagsbeschluss 06.11.2025 aufgehoben
eVO-Pflichtstart (freiwillig ab Mitte 2026)
Elektronische Verordnung wird verpflichtend – TI vorher nötig
TI-Anbindungspflicht für alle Heilmittelerbringer
§ 360 Abs. 8 SGB V – Vergütungsabzug bei Nicht-Anschluss möglich
Trotz verschobener Pflicht: Jetzt anschließen lohnt sich
3. Technische Komponenten im Überblick
Für den TI-Anschluss benötigen Heilmittelpraxen folgende Komponenten:
Konnektor
Hardware-Gerät, das die Praxis-IT mit der TI verbindet. Stellt verschlüsselte Verbindung und Sicherheitsfunktionen bereit. Muss durch zertifizierten Dienstleister installiert werden. Kosten: ca. 300–800 €.
SMC-B (Institutionskarte)
Chipkarte für die Praxis als Institution. Identifiziert die Praxis gegenüber der TI. Eine SMC-B je Praxisstandort. Gültigkeitsdauer: 5 Jahre. Kosten: ca. 100–200 € (einmalig).
eHBA (Heilberufsausweis)
Personengebundene Chipkarte mit qualifizierter elektronischer Signatur. Je Therapeut eine Karte. Gültigkeitsdauer: 5 Jahre. Kosten: ca. 50–150 € (einmalig). Beantragung: ca. 4–6 Wochen.
KIM-Adresse
Sichere, verschlüsselte E-Mail-Adresse für das Gesundheitswesen. Ermöglicht Kommunikation mit Ärzten, Kassen und künftig Empfang der eVO. Über den TI-Anbieter beantragen. Kosten: ca. 10–20 €/Monat.
Kartenterminal
Gerät zum Einlesen von SMC-B und eHBA. Wird an den Konnektor angeschlossen. In manchen Praxen bereits vorhanden. Kosten: ca. 100–300 € je Terminal.
VPN-Zugangsdienst
Stellt die sichere Internet-Verbindung zur TI her. Wird meist vom TI-Anbieter im Paket mitgeliefert. Kosten im monatlichen Servicepaket enthalten.
4. TI-Förderpauschalen – was wird erstattet?
Die GKV erstattet den Heilmittelerbringern die TI-Betriebskosten über monatliche Pauschalen. Diese werden ab dem Monat des nachgewiesenen TI-Anschlusses ausgezahlt.
| Pauschale | Physio | Ergo / Logo / Podo | Hinweis |
|---|---|---|---|
| TI-Grundpauschale | 213,75 €/Monat | 205,83 €/Monat | Deckt Konnektor-Betrieb, VPN, Updates |
| eHBA-Pauschale | 7,99 €/Monat/Person | 7,69 €/Monat/Person | Je Therapeut mit eHBA |
| Einmalige Einrichtungspauschale | Vertragsabhängig | Vertragsabhängig | Anschlusskosten-Erstattung, einmalig |
Rechenbeispiel: Physiopraxis mit 3 Therapeuten
5. Interaktive TI-Checkliste: Schritt für Schritt
Nutzen Sie die folgende interaktive Checkliste, um Ihre Praxis systematisch auf den TI-Anschluss vorzubereiten. Haken Sie erledigte Punkte direkt ab.
Phase 1: Vorbereitung
0/5Phase 2: Beantragung
0/4Phase 3: Installation & Aktivierung
0/5Phase 4: Förderung abrufen
0/4Phase 5: Laufender Betrieb
0/5Ihre Auswahl wird nur im Browser gespeichert und nach dem Schließen des Tabs zurückgesetzt.
6. Anbieterauswahl: Worauf kommt es an?
Der Markt für TI-Anbieter ist überschaubar, aber die Unterschiede in Service und Preis sind erheblich. Bei der Auswahl sollten Sie folgende Kriterien berücksichtigen:
- gematik-Zulassung: Nur von der gematik zugelassene Konnektoren und Dienste dürfen in der TI eingesetzt werden. Unbedingt prüfen.
- Erfahrung mit Heilmittelpraxen: TI-Anbieter mit spezifischer Erfahrung im Heilmittelbereich kennen die besonderen Anforderungen der Rahmenverträge.
- Support-Qualität: TI-Ausfälle müssen schnell behoben werden. Ein Support mit Reaktionszeit unter 4 Stunden ist für den Praxisbetrieb essenziell.
- Praxissoftware-Kompatibilität: Klären Sie vorab, ob der TI-Anbieter mit Ihrer Praxissoftware kompatibel ist und die eVO-Anbindung unterstützt.
- Gesamtkosten transparent: Achten Sie auf versteckte Kosten (Updategebühren, Zertifikatserneuerung, SMC-B-Tausch nach 5 Jahren).
7. Elektronische Heilmittelverordnung (eVO)
Die elektronische Verordnung (eVO) ist der digitale Nachfolger der Papier-Verordnung Muster 13. Ärzte übermitteln die eVO per KIM direkt an die Praxis des Patienten. Therapeuten bestätigen die Einlösung digital.
Ab Mitte 2026: Freiwillige Nutzung
Ärzte können eVO freiwillig ausstellen. Praxen mit TI-Anschluss können diese direkt empfangen und verarbeiten.
Ab 01.01.2027: eVO-Pflicht
Alle Vertragsärzte sind verpflichtet, Heilmittelverordnungen elektronisch auszustellen. Praxen ohne TI können ab diesem Datum keine Verordnungen mehr empfangen.
Vorteile der eVO
Keine unleserlichen Verordnungen mehr, keine Rückfragen beim Arzt, automatische Formfehlerprüfung, schnellere Abrechnungsabwicklung.
Praxissoftware muss eVO-ready sein
8. Typische Fehler beim TI-Anschluss – und wie Sie sie vermeiden
Zu kurze Planungszeit für eHBA
Die Beantragung des eHBA dauert 4–6 Wochen. Wer zu spät beginnt, kann den Anschluss nicht fristgerecht aktivieren – die Pauschale geht für diese Zeit verloren.
Falschen Anbieter gewählt
Nicht alle am Markt angebotenen TI-Lösungen sind für Heilmittelpraxen optimiert. Einige Anbieter decken bestimmte Fachrichtungen oder Praxissoftware nicht ab.
Pauschale nicht korrekt abgerechnet
Die TI-Pauschale muss aktiv in der Abrechnung geltend gemacht werden – sie wird nicht automatisch überwiesen. Prüfen Sie, ob Ihr Abrechnungsdienstleister dies übernimmt.
Konnektor-Updates ignoriert
Veraltete Konnektor-Firmware kann zu TI-Verbindungsabbrüchen und im Extremfall zu Vergütungsausschlüssen führen. Automatische Updates aktivieren.
Team nicht geschult
KIM und eHBA-PIN-Nutzung erfordern eine kurze Einweisung des gesamten Praxisteams. Fehlbedienungen können zu Kommunikationsausfällen führen.
9. Fazit & Empfehlungen
Der TI-Anschluss ist unvermeidlich – die Frage ist nur, wann und wie gut vorbereitet Ihre Praxis ihn umsetzt. Unsere klare Empfehlung:
- Beginnen Sie jetzt mit der Anbieterauswahl – auch wenn die Pflichtfrist erst Oktober 2027 gilt.
- Beantragen Sie eHBA frühzeitig – 4–6 Wochen Bearbeitungszeit einplanen.
- Achten Sie auf gematik-zugelassene Komponenten und Erfahrung mit Heilmittelpraxen.
- Machen Sie die TI-Grundpauschale und eHBA-Pauschale ab dem ersten Anschlussmonat geltend.
- Planen Sie die eVO-Kompatibilität Ihrer Praxissoftware rechtzeitig vor Januar 2027.
- Schulen Sie Ihr Team in der Nutzung von KIM und eHBA-PIN.
PraxiPro begleitet Sie beim Übergang
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Technikberatung. TI-Fristen und Pauschalen können sich durch Gesetzesänderungen oder Vertragsanpassungen kurzfristig ändern. Aktuelle Informationen: gematik.de und gkv-heilmittel.de. Stand: April 2026.