Checkliste Geprüft & aktuell – April 2026 Physio · Ergo · Logo

TI-Anschluss 2026/2027: Checkliste, Fristen & Kosten für Heilmittelerbringer

Alles was Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden für den TI-Anschluss wissen müssen: aktuelle Pflichtfrist, TI-Förderpauschalen, SMC-B, eHBA, KIM – mit interaktiver Schritt-für-Schritt-Checkliste.

PraxiPro Redaktion Zuletzt aktualisiert: 29. April 2026 ca. 8 Min. Lesezeit

Schnellantwort – das Wichtigste auf einen Blick

TI-Anschluss: Wann, was, wie viel?

Pflichtfrist

01.10.2027 (§ 360 Abs. 8 SGB V)

Frist verschoben am

06.11.2025 (Bundestagsbeschluss)

Physio-Pauschale

213,75 €/Monat

Ergo/Logo-Pauschale

205,83 €/Monat

eHBA-Pauschale

7,69–7,99 € / Person / Monat

eVO-Pflicht

ab 01.01.2027

Die Telematikinfrastruktur (TI) ist die gesetzlich vorgeschriebene digitale Datenautobahn des deutschen Gesundheitswesens. Für Heilmittelerbringer bedeutet der TI-Anschluss: sicherer Datenaustausch mit Ärzten und Kassen, Empfang elektronischer Verordnungen und Zugang zu zukünftigen digitalen Versorgungsleistungen.

Der Bundestag hat die ursprünglichen Pflichtfristen im November 2025 auf den 1. Oktober 2027 verschoben. Trotzdem lohnt der frühzeitige Anschluss: Die TI-Förderpauschalen machen den Betrieb für die meisten Praxen nahezu kostenneutral – und wer zu spät anschließt, riskiert Vergütungsabzüge.

1. Was ist die Telematikinfrastruktur?

Die Telematikinfrastruktur ist ein gesichertes, nationales Datennetz für das deutsche Gesundheitswesen, betrieben von der gematik GmbH im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums. Sie verbindet Arztpraxen, Krankenhäuser, Apotheken, Zahnarztpraxen und – seit 2024/2025 – auch Heilmittelpraxen sicher miteinander.

Über die TI laufen verschlüsselte Kommunikation (KIM), der Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA), der Empfang elektronischer Verordnungen (eVO) sowie zukünftige digitale Gesundheitsservices. Die TI ist das Rückgrat der digitalen Gesundheitsversorgung in Deutschland.

Warum Heilmittelpraxen die TI brauchen

Ohne TI-Anschluss können Heilmittelpraxen ab 01.01.2027 keine elektronischen Verordnungen (eVO) empfangen. Ärzte werden die eVO dann nicht mehr als Papierverordnung ausstellen – ohne digitalen Empfangsweg entsteht ein strukturelles Problem für den Praxisbetrieb.

2. TI-Pflicht & Fristen 2026/2027

Der Bundestag hat am 6. November 2025 per Gesetz (§ 360 Abs. 8 SGB V) die TI-Anbindungspflicht für alle Heilmittelerbringer auf den 1. Oktober 2027 verschoben. Die ursprünglichen Termine (Ergotherapie 01.01.2026, Physio/Logo 01.07.2026) sind damit hinfällig.

01.01.2026Verschoben

Ursprüngliche Frist Ergotherapie

Durch Bundestagsbeschluss 06.11.2025 aufgehoben

01.07.2026Verschoben

Ursprüngliche Frist Physiotherapie & Logopädie

Durch Bundestagsbeschluss 06.11.2025 aufgehoben

01.01.2027Wichtig

eVO-Pflichtstart (freiwillig ab Mitte 2026)

Elektronische Verordnung wird verpflichtend – TI vorher nötig

01.10.2027Pflichttermin

TI-Anbindungspflicht für alle Heilmittelerbringer

§ 360 Abs. 8 SGB V – Vergütungsabzug bei Nicht-Anschluss möglich

Trotz verschobener Pflicht: Jetzt anschließen lohnt sich

Die TI-Förderpauschalen werden ab dem Monat der Anbindung gezahlt – nicht erst ab der Pflichtfrist. Wer ab Januar 2026 angeschlossen ist, erhält 21 Monate früher die Pauschalen. Bei einer Physiopraxis entspricht das über 4.400 € zusätzlichem Ertrag bis zur Pflichtfrist.

3. Technische Komponenten im Überblick

Für den TI-Anschluss benötigen Heilmittelpraxen folgende Komponenten:

Konnektor

Hardware-Gerät, das die Praxis-IT mit der TI verbindet. Stellt verschlüsselte Verbindung und Sicherheitsfunktionen bereit. Muss durch zertifizierten Dienstleister installiert werden. Kosten: ca. 300–800 €.

SMC-B (Institutionskarte)

Chipkarte für die Praxis als Institution. Identifiziert die Praxis gegenüber der TI. Eine SMC-B je Praxisstandort. Gültigkeitsdauer: 5 Jahre. Kosten: ca. 100–200 € (einmalig).

eHBA (Heilberufsausweis)

Personengebundene Chipkarte mit qualifizierter elektronischer Signatur. Je Therapeut eine Karte. Gültigkeitsdauer: 5 Jahre. Kosten: ca. 50–150 € (einmalig). Beantragung: ca. 4–6 Wochen.

KIM-Adresse

Sichere, verschlüsselte E-Mail-Adresse für das Gesundheitswesen. Ermöglicht Kommunikation mit Ärzten, Kassen und künftig Empfang der eVO. Über den TI-Anbieter beantragen. Kosten: ca. 10–20 €/Monat.

Kartenterminal

Gerät zum Einlesen von SMC-B und eHBA. Wird an den Konnektor angeschlossen. In manchen Praxen bereits vorhanden. Kosten: ca. 100–300 € je Terminal.

VPN-Zugangsdienst

Stellt die sichere Internet-Verbindung zur TI her. Wird meist vom TI-Anbieter im Paket mitgeliefert. Kosten im monatlichen Servicepaket enthalten.

4. TI-Förderpauschalen – was wird erstattet?

Die GKV erstattet den Heilmittelerbringern die TI-Betriebskosten über monatliche Pauschalen. Diese werden ab dem Monat des nachgewiesenen TI-Anschlusses ausgezahlt.

PauschalePhysioErgo / Logo / PodoHinweis
TI-Grundpauschale213,75 €/Monat205,83 €/MonatDeckt Konnektor-Betrieb, VPN, Updates
eHBA-Pauschale7,99 €/Monat/Person7,69 €/Monat/PersonJe Therapeut mit eHBA
Einmalige EinrichtungspauschaleVertragsabhängigVertragsabhängigAnschlusskosten-Erstattung, einmalig

Rechenbeispiel: Physiopraxis mit 3 Therapeuten

Monatliche TI-Grundpauschale 213,75 € + 3 × eHBA 7,99 € = 237,72 € / Monat GKV-Erstattung. Typische Betriebskosten (Wartungsvertrag + KIM): ca. 60–120 €/Monat. Effektiver monatlicher Gewinn aus der TI-Pauschale: ca. 120–180 €.

5. Interaktive TI-Checkliste: Schritt für Schritt

Nutzen Sie die folgende interaktive Checkliste, um Ihre Praxis systematisch auf den TI-Anschluss vorzubereiten. Haken Sie erledigte Punkte direkt ab.

0 von 23 Aufgaben erledigt0 %

Phase 1: Vorbereitung

0/5

Phase 2: Beantragung

0/4

Phase 3: Installation & Aktivierung

0/5

Phase 4: Förderung abrufen

0/4

Phase 5: Laufender Betrieb

0/5

Ihre Auswahl wird nur im Browser gespeichert und nach dem Schließen des Tabs zurückgesetzt.

6. Anbieterauswahl: Worauf kommt es an?

Der Markt für TI-Anbieter ist überschaubar, aber die Unterschiede in Service und Preis sind erheblich. Bei der Auswahl sollten Sie folgende Kriterien berücksichtigen:

  • gematik-Zulassung: Nur von der gematik zugelassene Konnektoren und Dienste dürfen in der TI eingesetzt werden. Unbedingt prüfen.
  • Erfahrung mit Heilmittelpraxen: TI-Anbieter mit spezifischer Erfahrung im Heilmittelbereich kennen die besonderen Anforderungen der Rahmenverträge.
  • Support-Qualität: TI-Ausfälle müssen schnell behoben werden. Ein Support mit Reaktionszeit unter 4 Stunden ist für den Praxisbetrieb essenziell.
  • Praxissoftware-Kompatibilität: Klären Sie vorab, ob der TI-Anbieter mit Ihrer Praxissoftware kompatibel ist und die eVO-Anbindung unterstützt.
  • Gesamtkosten transparent: Achten Sie auf versteckte Kosten (Updategebühren, Zertifikatserneuerung, SMC-B-Tausch nach 5 Jahren).

7. Elektronische Heilmittelverordnung (eVO)

Die elektronische Verordnung (eVO) ist der digitale Nachfolger der Papier-Verordnung Muster 13. Ärzte übermitteln die eVO per KIM direkt an die Praxis des Patienten. Therapeuten bestätigen die Einlösung digital.

Ab Mitte 2026: Freiwillige Nutzung

Ärzte können eVO freiwillig ausstellen. Praxen mit TI-Anschluss können diese direkt empfangen und verarbeiten.

Ab 01.01.2027: eVO-Pflicht

Alle Vertragsärzte sind verpflichtet, Heilmittelverordnungen elektronisch auszustellen. Praxen ohne TI können ab diesem Datum keine Verordnungen mehr empfangen.

Vorteile der eVO

Keine unleserlichen Verordnungen mehr, keine Rückfragen beim Arzt, automatische Formfehlerprüfung, schnellere Abrechnungsabwicklung.

Praxissoftware muss eVO-ready sein

Ab Januar 2027 müssen Praxissoftwaresysteme die Annahme, Verarbeitung und Dokumentation elektronischer Verordnungen unterstützen. PraxiPro stellt rechtzeitig vor dem Pflichttermin entsprechende Updates zur Verfügung.

8. Typische Fehler beim TI-Anschluss – und wie Sie sie vermeiden

Zu kurze Planungszeit für eHBA

Die Beantragung des eHBA dauert 4–6 Wochen. Wer zu spät beginnt, kann den Anschluss nicht fristgerecht aktivieren – die Pauschale geht für diese Zeit verloren.

Falschen Anbieter gewählt

Nicht alle am Markt angebotenen TI-Lösungen sind für Heilmittelpraxen optimiert. Einige Anbieter decken bestimmte Fachrichtungen oder Praxissoftware nicht ab.

Pauschale nicht korrekt abgerechnet

Die TI-Pauschale muss aktiv in der Abrechnung geltend gemacht werden – sie wird nicht automatisch überwiesen. Prüfen Sie, ob Ihr Abrechnungsdienstleister dies übernimmt.

Konnektor-Updates ignoriert

Veraltete Konnektor-Firmware kann zu TI-Verbindungsabbrüchen und im Extremfall zu Vergütungsausschlüssen führen. Automatische Updates aktivieren.

Team nicht geschult

KIM und eHBA-PIN-Nutzung erfordern eine kurze Einweisung des gesamten Praxisteams. Fehlbedienungen können zu Kommunikationsausfällen führen.

9. Fazit & Empfehlungen

Der TI-Anschluss ist unvermeidlich – die Frage ist nur, wann und wie gut vorbereitet Ihre Praxis ihn umsetzt. Unsere klare Empfehlung:

  • Beginnen Sie jetzt mit der Anbieterauswahl – auch wenn die Pflichtfrist erst Oktober 2027 gilt.
  • Beantragen Sie eHBA frühzeitig – 4–6 Wochen Bearbeitungszeit einplanen.
  • Achten Sie auf gematik-zugelassene Komponenten und Erfahrung mit Heilmittelpraxen.
  • Machen Sie die TI-Grundpauschale und eHBA-Pauschale ab dem ersten Anschlussmonat geltend.
  • Planen Sie die eVO-Kompatibilität Ihrer Praxissoftware rechtzeitig vor Januar 2027.
  • Schulen Sie Ihr Team in der Nutzung von KIM und eHBA-PIN.

PraxiPro begleitet Sie beim Übergang

PraxiPro wird alle eVO-Updates rechtzeitig vor dem 01.01.2027 bereitstellen. Unsere cloud-basierte Praxissoftware ist darauf ausgelegt, neue gesetzliche Anforderungen schnell und ohne IT-Aufwand für Ihre Praxis umzusetzen.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Technikberatung. TI-Fristen und Pauschalen können sich durch Gesetzesänderungen oder Vertragsanpassungen kurzfristig ändern. Aktuelle Informationen: gematik.de und gkv-heilmittel.de. Stand: April 2026.

Häufige Fragen zum TI-Anschluss für Heilmittelerbringer

Antworten zu TI-Pflichtfristen, Kosten, eHBA, KIM und elektronischer Verordnung

Wann ist der TI-Anschluss für Heilmittelerbringer Pflicht?

Der Bundestag hat am 6. November 2025 (§ 360 Abs. 8 SGB V) die Anbindungspflicht für alle Heilmittelerbringer auf den 1. Oktober 2027 verschoben. Die ursprünglichen Fristen (Ergotherapie 01.01.2026, Physiotherapie/Logopädie 01.07.2026) gelten daher nicht mehr. Empfehlung: trotzdem frühzeitig anschließen, um die TI-Förderpauschale sofort zu erhalten.

Was ist ein Konnektor und wozu brauche ich ihn?

Der Konnektor ist ein spezielles Hardware-Gerät, das die Praxis-IT sicher mit der Telematikinfrastruktur (TI) verbindet. Er stellt sicher, dass Datenkommunikation verschlüsselt und nur für zugelassene Teilnehmer zugänglich ist. Ohne Konnektor können Praxen weder KIM nutzen noch die elektronische Verordnung (eVO) empfangen.

Was kostet der TI-Anschluss und wie hoch ist die Förderung?

Die Einrichtungskosten variieren je nach Anbieter und Praxisgröße (ca. 500–2.000 € inkl. Hardware). Die monatliche TI-Grundpauschale beträgt 213,75 € (Physiotherapie) bzw. 205,83 € (Ergotherapie, Logopädie, Podologie). Zusätzlich gibt es 7,69–7,99 € je eHBA-Mitarbeiter pro Monat. Die Pauschalen decken die laufenden Betriebskosten in der Regel vollständig.

Was ist der eHBA und wer braucht ihn?

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist eine Chipkarte mit qualifizierter elektronischer Signatur für jeden Therapeuten. Er dient der sicheren Identifikation gegenüber der TI und wird benötigt, um KIM-Nachrichten zu signieren und zukünftig elektronische Verordnungen (eVO) zu empfangen. Je Therapeut ist ein eigener eHBA erforderlich.

Was ist KIM und wofür wird es in Heilmittelpraxen eingesetzt?

KIM (Kommunikation im Medizinwesen) ist ein Ende-zu-Ende-verschlüsselter E-Mail-Dienst für Leistungserbringer im Gesundheitswesen. In Heilmittelpraxen wird KIM künftig zum Empfang elektronischer Verordnungen (eVO), für die sichere Kommunikation mit Ärzten und Kostenträgern sowie für den Austausch von Befundberichten genutzt.

Kann ich PraxiPro für den TI-betriebenen Workflow nutzen?

PraxiPro ist eine cloud-basierte Praxissoftware, die den Übergang zur elektronischen Verordnung unterstützt. Verordnungen, Patientendaten und Dokumentation werden DSGVO-konform auf deutschen Servern verwaltet. Updates zur eVO-Kompatibilität werden rechtzeitig vor der Pflichteinführung am 01.01.2027 bereitgestellt.

Mit PraxiPro fit für die digitale Zukunft

eVO-Unterstützung, DSGVO-konforme Datenhaltung und automatische Software-Updates – PraxiPro begleitet Ihre Praxis durch die Digitalisierung.

Keine Kreditkarte · Keine Installation · Deutsche Server · 14 Tage gratis